Im Bereich der Arzthaftung besteht die Schwierigkeit, ein bestimmtes Verhalten eines Behandlers als fehlerhaft zu qualifizieren. Ein möglicher Fehler könnte darin bestehen, dass eine falsche Diagnose gestellt wurde. Ist dem Behandler ein Diagnosefehler unterlaufen, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was ist ein Diagnosefehler?
Ein solcher Fehler liegt vor, wenn ein Befund zwar erhoben, aber fehlinterpretiert wird, der Behandler also die Untersuchungsergebnisse nicht richtig wertet. Dabei kann es sich um die Fehldeutung verschiedener Arten handeln, einen Befund zu erheben. Auch körperliche Untersuchungen oder durch Geräte unterstützte Untersuchungen gehören dazu.
Hiervon zu unterscheiden ist die Konstellation, dass ein Behandler gar keinen Befund erhebt, die nötigen Untersuchungen also gar nicht erst durchführt. In diesem Falle handelt es sich um einen Befunderhebungsfehler.

Welche Konsequenzen hat ein Diagnosefehler?
Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass auch Ärzte sich irren dürfen und nicht jeder Irrtum über eine Diagnose eine Haftung auslöst. Die Gerichte nehmen deshalb nur sehr zurückhaltend eine Schadensersatzpflicht wegen eines Diagnosefehlers an. Nur dann, wenn die Fehldiagnose des Behandlers eine nicht mehr vertretbare Fehlleistung darstellt, kann ein Diagnosefehler einer Haftung auslösen.
Schmerzensgeld wegen Diagnosefehler?
Ihr Behandler hat die notwendigen und angezeigten Untersuchungen durchgeführt, die Ergebnisse dieser Untersuchungen jedoch falsch interpretiert. Er hat sich hinsichtlich der Diagnose geirrt. Sollten Sie Ihr Vorgehen gegen Ihren Behandler allein auf die fehlerhaft gestellte Diagnose stützen wollen, dann hätte dies nur dann Erfolg, wenn der Diagnoseirrtum so schwerwiegend ist, dass er nicht mehr vertretbar ist.