Kindesunterhalt

Die Höhe des Kindesunterhaltes bei minderjährigen orientiert sich an der Lebensstellung desjenigen Elternteils, der den Unterhalt für das Kind schuldet. Beide Eltern sind dem Kind unterhaltspflichtig und müssen grundsätzlich auch finanziell für das Kind aufkommen und es betreuen und erziehen. Lebt das Kind jedoch überwiegend bei einem Elternteil, dann erfüllt derjenige Elternteil seine Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber durch die Betreuung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist dann allein barunterhaltspflichtig.

So jedenfalls im Grundsatz. Viele Eltern streiten aber darüber, inwieweit ein besonders umfangreiches Umgansrecht zu berücksichtigen ist oder wie sich der Unterhalt beim Wechselmodell verhält.

 

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Um die Höhe des Unterhaltes berechnen zu können, werden Informationen darüber benötigt, wie hoch das Einkommen des Unterhaltsschuldners ist. Dieser wird deshalb in einem ersten Schrift zur Auskunft über sein Einkommen und sein Vermögen aufgefordert. Diese Auskunft sollte nur dann verweigert werden, wenn ein Unterhaltsanspruch aus anderen als finanziellen Gründen ganz offensichtlich nicht besteht, zum Beispiel wenn es sich nicht um das eigene Kind handelt. 

Bereits mit dem Auskunftsverlangen sollte der Kindesunterhalt geltend gemacht werden, auch wenn die Höhe noch nicht bekannt. Der Unterhalt wird dann ab diesem Monat, indem das Auskunftsverlangen zugeht, geschuldet.

Wird die Auskunft erteilt, kann die Höhe des Unterhalts anhand der Einkommensunterlagen berechnet werden. Der unterhaltsrechtliche Bedarf des Kindes, der sich anhand des nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen bereinigten Einkommens des Unterhaltsschuldners ergibt, wird von der Düsseldorfer Tabelle pauschalisiert ausgeworfen.

 

KKindesunterhalt Kind mit Taschenrechner

 

 

Wird die Auskunft nicht erteilt, muss diese gerichtlich geltend gemacht werden. Eine solche Auskunftsklage kann isoliert erfolgen. Sie kann auch als sogenannte Stufenklage erfolgen. In diesem Fall wird in einer ersten Stufe die Auskunft und Belegvorlage verlangt. Sind die Auskunft erteilt und die Belege vorgelegt worden, wird in einer zweiten Stufe die konkrete Höhe des Kindesunterhaltes berechnet und beziffert. In diesem Verfahrensstadium wird heftig gestritten. Gestritten wird zum Beispiel darum, ob gegebenenfalls Schulden berücksichtigt werden müssen oder ob ein Wohnvorteil angerechnet wird und wenn ja, in welcher Höhe.

 

Wie kann der Kindesunterhalt herabgesetzt werden?

Einmal festgesetzter oder vereinbarter Kindesunterhalt kann hinsichtlich seiner Höhe herabgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die möglichen Konstellationen sind vielfältig. Das konkrete Verfahren hängt davon ab, ob eine Unterhaltsurkunde des Jugendamtes, ein gerichtlicher Beschluss oder ein ein gerichtlicher Vergleich vorliegt. Problematisch ist auch, dass nicht in allen Fallgestaltungen die Einwendungen, die geltend gemacht werden sollen, berücksichtigt werden können. Sie könnten ausgeschlossen (präkludiert) sein. Hier ist eine sorgfältige Prüfung notwendig, bevor ein Abänderungsbegehren verfolgt wird.


 

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Tipps für Trennung und Scheidung

Posted on: So, 05/17/2020 - 13:30 By: Jurist-Berlin.de

Im Idealfall lassen Sie die Trennung nicht im Affekt geschehen, sondern bereiten bereits die Trennung optimal vor. Bereits vor der Trennung können Sie wichtige Weichen stellen und für eine gute Ausgangsposition im Scheidungsverfahren sorgen. Wenn Sie sich zu einer Trennung bzw. Scheidung entschieden haben, dann lassen Sie sich nicht treiben. Nehmen Sie die Sache aktiv in die Hand! 


 

Rechtsanwältin Sterrer

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