Sozialversicherungsrecht
Das Sozialversicherungsrecht ist ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet. Gemäß § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuchs zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Es umfasst das Recht der Arbeitsförderung, das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Ebenso zählt hierzu das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung sowie das Recht der Pflegeversicherung und vieles andere mehr. Sofern Sie einen ablehnenden Bescheid der Behörde erhalten haben oder sonst der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht beachtet wurden, überprüfe ich Ihren Bescheid bzw. die Rechtslage und werde Ihre berechtigten Ansprüche mit rechtlichen Mitteln durchsetzen. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrenten. Ebenso kümmere ich mich um Ihre Ansprüche auf Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit oder um Altersrenten. Auch Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegestufe, Haushaltshilfe) setze ich für Sie durch. Zum Recht der Sozialversicherung zählen auch Ansprüche wegen Arbeitsunfällen oder das Soziale Entschädigungsrecht (Opferentschädigung nach dem OEG). Auch Statusfeststellungsverfahren bzw. das Thema Scheinselbständigkeit gehören dazu.
Gerne berate und vertrete ich Sie im Antragsverfahren, im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren. Kontaktieren Sie mich. Beim ersten Kontakt entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie die Kosten des Rechtsstreits nicht selbst finanzieren können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.