Die Gesetzgebung im Bereich des Bereitstellens rechtlicher Rahmenbedingungen für Menschen gleichen Geschlechts, die sich - wie in einer Ehe - für immer aneinander binden und Verantwortung übernehmen wollen, haben sich in den letzten Jahren überschlagen und aus gutem Grund ihren Niederschlag in der "Ehe für Alle" gefunden.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Die eingetragene Lebenspartnerschaft war ein durch langen Kampf errungener Zwischenschritt auf dem Weg der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit der herkömmlichen Form der Bindung von Mann und Frau in eherechtlicher Hinsicht. Die Bereitschaft, Verantwortung füreinander zu übernehmen - in guten, wie in schlechten Zeiten - hängt nicht vom Geschlecht ab. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt, der mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts im Juli 2017 die Unsicherheit für gleichgeschlechtliche Paare weitgehend beendet hat und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Seit dem 01. Oktober 2017 können eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden. Das Lebenspartnerschaftsgesetz gilt aber für die vor diesem Datum eingetragenen Lebenspartner weiter.

Gleichstellung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe nicht vollständig gleich gestellt. Unterschiede zur Ehe bestehen vor allem im Adoptionsrecht und in dem Umstand, dass eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ohne Konsequenzen aufgehoben werden konnte, während jetzt, wie in bei einer Ehescheidung, mit Folgen zu rechnen ist, die geregelt werden müssen. Vielfach kreisen die Probleme um Fragen des Unterhaltes oder einer im Raum stehenden Adoption. Die Lebenspartner können ein Kind nicht gemeinschaftlich annehmen.
Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Trennen sich die Lebenspartner voneinander, erfolgt die Auseinandersetzung grundsätzlich nach den Regelungen, die für Ehescheidungsverfahren gelten. Erfolgt die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im gegenseitigen Einvernehmen, kann dieses Verfahren auch online vorbereitet werden. Sie ersparen sich den für viele belastenden Gang zum Anwalt und können die nötigen Angaben und Unterlagen online übermitteln. Nutzen Sie dafür dieses Formular. Ich berate Sie auch gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Voraussetzungen und die Folgen einer Aufhebung.