Medizinrecht

 

 

"Medizinrecht" ist ein Sammelbegriff für die diversen Rechtsbeziehungen, die Patienten, Behandler und Krankenkassen, Berufsverbände und sonstige Behörden oder Organisationen miteinander eingehen.

 

Das Medizinrecht verfügt über kein eigenes Regelwerk. Es wird aus den verschiedensten Gesetzen sämtlicher Rechtszweige gespeist. So sind im Medizinrecht zivilrechtliche Regelungen, so z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch, genau so relevant, wie Regelungen am dem Sozialgesetzbuch, insbesondere dem SGB V mit den entsprechenden Regelungen zur Kassenzulassung. Daneben spielen Regelungen zum allgemeinen Berufsrecht eine Rolle, beispielsweise die Approbationsordnung oder auch ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Die Beziehungen zwischen den Ärzten untereinander regelt z.B., auch das Arztwerberecht. Weiter sind z.B. solche Regelungen, wie die Röntgenverordnung oder die Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ von großer Wichtigkeit.

 

***

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie gerne vorab telefonisch oder per Email im Rahmen einer Erstberatung. Sie können unser allgemeines Beratungsformular nutzen. Ich werde Ihnen Ihre Fragen zum Medizinrecht bzw. zur Arzthaftung bei Behandlungsfehlern dann gern beantworten.

 

www.Jurist-Berlin.de | Kanzlei für Familienrecht, Onlinescheidung, Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht

Willibald-Alexis-Straße 15 | 10965 Berlin | 030/609 871 730

 

 

 

Teilen