Kosten

Eine der wichtigsten Fragen meiner Mandanten ist diejenige nach den Kosten des Rechtsstreites. Hier besteht große Unsicherheit.

 

 

 

 

 

Im Vorfeld kann ich jedoch in den seltensten Fällen genau abschätzen, wie hoch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sein werden, die auf meine Mandanten zukommen. Die konkrete Höhe hängt von vielen Faktoren ab, so z.B. von der Dauer des Verfahrens, von der Anzahl der Gerichtstermine, von der Anzahl der Gutachten, die auszuwerten sind, aber auch davon, ob die Parteien sich am Ende des Streites miteinander vergleichen oder ob ein Urteil gefällt werden muss. All dies sind Faktioren, die entweder selbständig Gebühren auslösen oder die sich erhöhend oder mindernd auf bereits entstandene Gebühren auswirken.

Es gibt aber dennoch einige Faktoren, die zumindest eine verlässliche Schätzung der Kosten ermöglichen, die auf Sie zukommen können.

Bei der Rechnungslegung ist ein Rechtsanwalt nicht völlig frei, denn die Rechtsanwaltskosten richten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz. (RVG). Es erfolgt eine Abrechnung nach dem Streitwert. Der Streitwert ist der Wert desjenigen Gegenstandes, um den gestritten wird. Die genaue Bestimmung dieses Wertes ist nicht immer einfach, beispielsweise bei bei einem Streit um die elterliche Sorge. Deshalb hat die Rechtsprechung einige Ansatzpunkte zur Bestimmung des Streitwertes entwickelt, die sich in den sogenannten Streitwertkatalogen wiederfinden.

Neben der Höhe der Kosten ist selbstverständlich auch die Frage wichtig, wer diese Kosten trägt. Für bedürftige Mandanten kommen hier Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Weitere Informationen zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finden Sie auf diesen Seiten:

Die Kosten eines Rechtsstreits sind zu Beginn des Auftrags nur in sehr seltenen Fällen genau abschätzbar. Das liegt daran, dass in einem Rechtsstreit unvorhergesehene Umstände auftreten können, die einen erhöhten Arbeits- oder Rechercheaufwand mit sich bringen. Umgekehrt ist es auch möglich, dass wir in einem Streit kaum auf Gegenwehr stoßen und somit weniger Arbeitsaufwand erfolgen muss. Die Kosten passen sich in so einem Fall dem Arbeitsaufwand an.

Hier haben wir für Sie weiterführende Informationen zum Thema Streitwert und den sich daraus errechnenden Kosten zusammengestellt.

Im Rahmen der Erstberatung werde ich mit Ihnen Ihr Problem besprechen und die möglichen Lösungswege und die verfahrens- oder prozessrechtliche Taktik abwägen. Sie erhalten in jedem Falle eine Einschätzung der Rechtslage und der Risiken, die Sie erwarten.

Für eine Erstberatung fallen Gebühren in Höhe zwischen 80,00 € und 140,00 € an. Die Höhe hängt davon ab, welchen Umfang die Beratung hat, ob die Erstberatung umfangreich vorbereitet wurde und auch davon, welchen Schwierigkeitsgrad das Rechtsgebiet hat, auf dem die Beratung erfolgte. Sofern Ihre Beratung einer durchschnittlichen Erstberatung entspricht, sollten Sie mit Kosten in Höhe von 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer rechnen.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie vorab telefonisch oder per Email im Rahmen einer Erstberatung. Sie können unser allgemeines Beratungsformular nutzen. Ich werde Ihnen Ihre Fragen zu den Kosten eines Rechtsstreites dann gern beantworten.

 

www.Jurist-Berlin.de | Kanzlei für Familienrecht, Onlinescheidung, Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht

Willibald-Alexis-Straße 15 | 10965 Berlin | 030/609 871 730

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