Allgemeine Mandatsbedingungen


Allgemeine Mandatsbedingungen von Rechtsanwältin Annett Reichelt


 

 


§ 1 - Geltungsbereich


Die hier niedergelegten Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere die Erteilung von Rat und Auskünften und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich etwa notwendig werdender Geschäftsbesorgung und Prozessführung („Auftrag“), die von Rechtsanwältin Annett Reichelt und den für sie tätig werdenden Rechtsanwälten & Rechtsanwältinnen und sonstigen Berufsträgern, sowie den in ihren Diensten stehenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

 


§ 2 - Umfang der Beauftragung


Der erteilte Auftrag ist maßgebend für die durch Rechtsanwältin Annett Reichelt zu erbringenden Leistungen. Gegenstand der Beauftragung ist lediglich die vereinbarte Tätigkeit. Der Eintritt eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges wird nicht geschuldet.

Rechtsanwältin Annett Reichelt erbringt die ihr obliegenden Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Rechtsanwälte und/oder Rechtsanwältinnen. Rechtsanwältin Annett Reichelt führt das Mandat unter Beachtung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen, der Bundesrechtsanwaltsordnung („BRAO“), der Berufsordnung der Rechtsanwälte und auch der sonstigen Gesetze. Rechtsanwältin Annett Reichelt darf die vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin genannten tatsächlichen Angaben, vor allem auch das gemachte Zahlenmaterial als richtig zugrunde legen. Soweit Rechtsanwältin Annett Reichelt weitere Nachforschungen bzw. Berechnungen zu den Angaben des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin erforderlich werden, sind diese gesondert zu vereinbaren.

 


§ 3 - Handakten


Rechtsanwältin Annett Reichelt verpflichtet sich, Handakten zu führen. Diese Verpflichtung richtet sich nach § 50 Abs. 2 BRAO und endet grundsätzlich 5 Jahre nach Beendigung des Auftrags. Die Pflicht erlischt vor Beendigung des Ablaufes von 5 Jahren, wenn Rechtsanwältin Annett Reichelt die Handakten an den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin übergeben hat. Der Auftrag gilt als beendet am letzten Tag des Monats, in welchem Rechtsanwältin Annett Reichelt dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin die letzte Rechnung für den konkreten Beratungsgegenstand übersendet hat.

 


§ 4 - Haftungsbeschränkung, Versendung von E-Mails, Datenschutz


Die Haftung für mündlich oder fernmündlich erteilte Auskünfte und für eine auf diesem Weg erfolgte Beratung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Rechtsanwältin Annett Reichelt weist darauf hin, dass bei der Versendung von Dokumenten auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail, nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte Zugang verschaffen, vom Inhalt Kenntnis nehmen und ihn verändern. Außerdem könnten durch die Versendung einer E-Mail Viren übertragen werden. Rechtsanwältin Annett Reichelt ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

 


§ 5 - Vergütung


Die Vergütung von Rechtsanwältin Annett Reichelt bestimmt sich nach der diesbezüglichen Vergütungsvereinbarung. Ist eine Vergütungsvereinbarung nichgt abgeschlossen worden, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Rechtsanwältin Annett Reichelt ist ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Etwaige außergerichtliche oder gerichtliche Erstattungsansprüche bestehen grundsätzlich nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien oder Abschriften liegt im Ermessen von Rechtsanwältin Annett Reichelt. Mehrere Auftraggeber haften Rechtsanwältin Annett Reichelt gegenüber als Gesamtschuldner.

 


§ 6 - Sicherungsabtretung und Verrechnungsbefugnis


Sämtliche dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an Rechtsanwältin Annett Reichelt zum Zwecke der Sicherung Ihrer abgetreten. Rechtsanwältin Annett Reichelt ist ermächtigt, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen unmittelbar von diesem einzuziehen.

Rechtsanwältin Annett Reichelt ist berechtigt, erhaltene Zahlungseingänge im Zusammenhang mit dem Mandatsgegenstand vorab zur Deckung der jeweils fälligen Vergütung einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer zu verrechnen. Rechtsanwältin Annett Reichelt ist insoweit von den Beschränkungen des Verbotes des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.

 


§ 7 - Aufrechnung durch den Auftraggeber


Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen von Annett Reichelt nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 


§ 8 - Haftungsbegrenzung


Die Haftung von Rechtsanwältin Annett Reichelt und die in Ihren Diensten stehenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, auf Ersatz von durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden jeder Art, mit Ausnahme von Ansprüchen aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ist dem Auftraggeber sowie Dritten gegenüber auf einen Höchstbetrag von 1.000.000,00 € begrenzt. Dies gilt für einen einzigen Schadensfall sowie auch die Gesamtheit aller Schadensfälle. .

Soweit im Einzelfall keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, wird die Haftung von Rechtsanwältin Annett Reichelt soweit dies gesetzlich zulässig ist ausgeschlossen.

 


§ 9 - Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht


Ist der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin Kaufmann, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten der Kanzleisitz von Rechtsanwältin Annett Reichelt.

 


§ 10 - Schlussbestimmungen


Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das, was dem von den Vertragsparteien Gewollten am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie gerne vorab telefonisch oder per Email im Rahmen einer Erstberatung. Sie können unser allgemeines Beratungsformular nutzen. Ich beantworte Ihnen Ihre Fragen zu den allgemeinen Mandatsbedingungen dann gern beantworten.

 

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